Mitteilung:

  • GEFÄHRLICHE LASERPOINTER SIND IN DER SCHWEIZ AB 1. JUNI 2019 VERBOTEN, UNGEFÄHRLICHE LASERPOINTER SIND WEITERHIN ERLAUBT
  • Was bezweckt das vom Bundesrat erlassene Laserpointerverbot?
  • Es soll verhindern, dass Menschen durch die Strahlung von gefährlichen Laserpointern verletzt oder gefährlich geblendet werden.
  • Was ist ein Laserpointer?
  • Ein Laserpointer ist ein Laser, den Menschen in der Hand halten und zum Zeigen, zum Vergnügen (Hobby, Spielzeug), zum Verscheuchen von Tieren oder zur Abwehr von anderen Personen verwenden.
  • Was ist genau verboten?
  • Der Besitz eines gefährlichen Laserpointers.
  • Die Einfuhr von gefährlichen Laserpointern ins Schweizer Zollgebiet. Die Durchfuhr von gefährlichen
  • Laserpointern durch das Schweizer Zollgebiet, das heisst der Import und der anschliessende Export.
  • Die Abgabe von gefährlichen Laserpointern, das heisst jedes entgeltliche oder unentgeltliche Angebot zum Vertrieb, zur Abgabe, zum Verbrauch oder zur Verwendung.
  • Darf ich einen ver- botenen Laserpointer noch verwenden?
  • Nein, Sie dürfen Laserpointer der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer ab dem 1. Juni 2019 nicht mehr verwenden. Ausnahme sind Laserpointer der Klasse 2, die Sie in Innenräumen noch bis zum 1. Juni 2021 verwenden dürfen.
  • Wo erhalte ich weitere Informationen?
  • Weitere Information zu Laserpointer finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit www.bag.admin.ch/laserpointer
  • Wie kann ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
  • Entsorgen Sie den Laserpointer im Elektroschrott. Die nächste Entsorgungsstelle finden Sie beispielsweise mit Hilfe der folgenden Internetseite https://recycling-map.ch/de/ oder mit der Smartphone-App «Recycling Map» für iOS oder Android.
  • Entfernen Sie zuerst die Batterien oder Akkus und entsorgen Sie diese in einer Batteriesammelstelle. Falls sich die Batterien oder Akkus nicht aus dem Laserpointer entnehmen lassen, so können Sie den ganzen Laserpointer in der Batteriesammelstelle entsorgen.
  • Bis wann muss ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
  • Entsorgen Sie Laserpointer der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer bis spätestens zum 1. Juni 2020 und Laser- pointer der Laserklasse 2 bis spätestens zum 1. Juni 2021.
  • Wie erkenne ich, ob ich einen ungefährlichen und erlaubten Laserpointer habe?
  • Der Laserpointer trägt die abgebildete Beschriftung:

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  • Wie erkenne ich, ob ich einen gefährlichen und verbotenen Laserpointer habe?
  • Der Laserpointer trägt Beschriftungen, aus denen sich die Laserklassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ableiten lassen. Die Beschriftungen können in deutscher, französischer und englischer Sprache verfasst sein. Der Laser trägt andere Beschriftungen wie Laserklasse 3A, IIIA, 1C. Der Laser trägt keine oder keine entzifferbare Beschriftung zu einer Laserklasse.

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  • Was bezweckt das vom Bundesrat erlassene Laserpointerverbot?
  • Es soll verhindern, dass Menschen durch die Strahlung von gefährlichen Laserpointern verletzt oder gefährlich geblendet werden.
  • Was ist ein Laserpointer?
  • Ein Laserpointer ist ein Laser, den Menschen in der Hand halten und zum Zeigen, zum Vergnügen (Hobby, Spielzeug), zum Verscheuchen von Tieren oder zur Abwehr von anderen Personen verwenden.
  • Was ist genau verboten?
  • Der Besitz eines gefährlichen Laserpointers.
  • Die Einfuhr von gefährlichen Laserpointern ins Schweizer Zollgebiet. Die Durchfuhr von gefährlichen
  • Laserpointern durch das Schweizer Zollgebiet, das heisst der Import und der anschliessende Export.
  • Die Abgabe von gefährlichen Laserpointern, das heisst jedes entgeltliche oder unentgeltliche Angebot zum Vertrieb, zur Abgabe, zum Verbrauch oder zur Verwendung.
  • Darf ich einen ver- botenen Laserpointer noch verwenden?
  • Nein, Sie dürfen Laserpointer der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer ab dem 1. Juni 2019 nicht mehr verwenden. Ausnahme sind Laserpointer der Klasse 2, die Sie in Innenräumen noch bis zum 1. Juni 2021 verwenden dürfen.
  • Wo erhalte ich weitere Informationen?
  • Weitere Information zu Laserpointer finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit www.bag.admin.ch/laserpointer
  • Wie kann ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
  • Entsorgen Sie den Laserpointer im Elektroschrott. Die nächste Entsorgungsstelle finden Sie beispielsweise mit Hilfe der folgenden Internetseite https://recycling-map.ch/de/ oder mit der Smartphone-App «Recycling Map» für iOS oder Android.
  • Entfernen Sie zuerst die Batterien oder Akkus und entsorgen Sie diese in einer Batteriesammelstelle. Falls sich die Batterien oder Akkus nicht aus dem Laserpointer entnehmen lassen, so können Sie den ganzen Laserpointer in der Batteriesammelstelle entsorgen.
  • Bis wann muss ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
  • Entsorgen Sie Laserpointer der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer bis spätestens zum 1. Juni 2020 und Laser- pointer der Laserklasse 2 bis spätestens zum 1. Juni 2021.
  • Wie erkenne ich, ob ich einen ungefährlichen und erlaubten Laserpointer habe?
  • Der Laserpointer trägt die abgebildete Beschriftung:

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  • Wie erkenne ich, ob ich einen gefährlichen und verbotenen Laserpointer habe?
  • Der Laserpointer trägt Beschriftungen, aus denen sich die Laserklassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ableiten lassen. Die Beschriftungen können in deutscher, französischer und englischer Sprache verfasst sein. Der Laser trägt andere Beschriftungen wie Laserklasse 3A, IIIA, 1C. Der Laser trägt keine oder keine entzifferbare Beschriftung zu einer Laserklasse.

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